Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil des Katastrophenschutzes im Kreis Pinneberg. Aufgeteilt in verschiedene Gruppen halten sich die ehrenamtlichen HelferInnen bereit für jegliche Einsätze. In der Bereitschaft Pinneberg sind sowohl eine Sanitätsgruppe (
3. Sanitätsgruppe) als auch eine Betreuungsgruppe (
2. Betreuungsgruppe) angegliedert.
Ziel des Katastrophenschutzes ist es, einen wirksamen Schutz für die Bevölkerung, bedeutende Sachgüter und die Umwelt zu erreichen. Das kann für vorhersehbare Schadenslagen (z.B. Sturmfluten) erreicht werden, wenn diese nach Möglichkeit bereits im Vorfeld abgewehrt oder deren Auswirkungen zumindest begrenzt werden können (z.B. durch Verstärkung der Deiche, rechtzeitige Evakuierung von Bevölkerungsteilen und Vieh).
Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, und für unvorhersehbare Schadenslagen (z.B. Flugzeugabstürze, Gefahrgutunfälle) kann ein Schutz dadurch erreicht werden, dass grundsätzliche Planungen vorhanden sind, die unverzüglich für die konkrete Schadenslage umgesetzt und angewendet werden können. Hierfür wird auch beim DRK Pinneberg Personal und Material vorgehalten um jederzeit reagieren zu können.
Als Katastrophe im Sinne des § 1
Landeskatastrophenschutzgesetz (
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- das Leben,
- die Gesundheit,
- die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen,
- bedeutende Sachgüter oder
- in erheblicher Weise die Umwelt
in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass für die Bewältigung der Schadenslage eine spezielle Organisation notwendig wird. Für den Begriff der Katastrophe ist entscheidend, dass alle beteiligten Behörden und Hilfsorganisationen unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken müssen, damit Hilfe und Schutz wirksam gewährt werden können.
Schadensfälle unterhalb der Katastrophenschwelle (sogenannte "normale Lagen") werden im Regelfall durch die Feuerwehr, den Rettungsdienst, die Polizei und - je nach Bedarf - anderen Hilfeleistungsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Technisches Hilfswerk, u.a.) im Rahmen ihrer alltäglichen Zuständigkeit und in gewohnten Strukturen abgearbeitet.